Unterweisungspflicht für Speditionen
Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und wie setzen Sie diese um?
Gesetzliche Grundlagen
Die Unterweisungspflicht für Speditionen ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorgaben:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12: Verpflichtung zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
DGUV Vorschrift 70
Regelt den sicheren Betrieb von Fahrzeugen und die Unterweisung der Fahrer
DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention - allgemeine Unterweisungspflichten
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer nach BKrFQG
Welche Unterweisungen sind Pflicht?
Für Speditionen sind folgende Unterweisungen gesetzlich vorgeschrieben:
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- Grundlegende Sicherheitsregeln
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Verhalten bei Unfällen
- Erste Hilfe
Häufigkeit: Mindestens jährlich, bei Bedarf öfter
Fahrzeugbedienung & Fahrzeugtechnik
- Bedienung des Fahrzeugs
- Fahrzeugkontrolle vor Fahrtantritt
- Besonderheiten der Fahrzeugtechnik
- Assistenzsysteme
Häufigkeit: Bei Neueinstellung, bei Fahrzeugwechsel
Ladungssicherung
- Physikalische Grundlagen
- Sicherungsmittel und deren Anwendung
- Praktische Durchführung
- Rechtliche Vorgaben
Häufigkeit: Mindestens jährlich
Lenk- und Ruhezeiten / Tachograph
- Gesetzliche Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten
- Bedienung des Tachographen
- Dokumentation und Kontrolle
- Sanktionen bei Verstößen
Häufigkeit: Mindestens jährlich
Gefahrgut (falls zutreffend)
- ADR-Vorschriften
- Kennzeichnung und Dokumentation
- Verhalten bei Unfällen mit Gefahrgut
- Besondere Sicherheitsmaßnahmen
Häufigkeit: Gemäß ADR-Vorschriften
Wann müssen Unterweisungen stattfinden?
Zeitpunkte für Unterweisungen:
- Vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
- Bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder der Arbeitsmittel
- Nach Unfällen oder bei erkannten Gefährdungen
- Regelmäßig (mindestens jährlich) als Wiederholung
Dokumentationspflicht
Die Dokumentation ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen nachweisen können:
Wann
Datum und Uhrzeit der Unterweisung
Wer
Name des Unterweisenden und des Unterwiesenen
Was
Inhalte und Themen der Unterweisung
Nachweis
Unterschrift des Unterwiesenen als Bestätigung
Wichtig:
Können Sie bei einer Kontrolle keine oder unvollständige Dokumentation vorweisen, drohen Bußgelder und im Schadensfall Haftungsrisiken.
Herausforderungen in der Praxis
Zeitaufwand
Fahrer zusammenrufen, Schulungen organisieren kostet produktive Zeit
Sprachbarrieren
Internationale Fahrer verstehen deutsche Unterweisungen oft nur eingeschränkt
Dokumentationschaos
Papierordner, Excel-Listen - keine strukturierte Nachvollziehbarkeit
Nachweispflicht
Bei Kontrollen müssen alle Nachweise sofort verfügbar sein
Die Lösung: Digitale Unterweisung
DiSEG Academy bietet eine strukturierte, digitale Lösung für alle Unterweisungspflichten:
Zeitersparnis
Fahrer können Unterweisungen selbstständig während Wartezeiten durchführen
Mehrsprachig
Alle Inhalte in DE, EN, PL, RO, RU verfügbar
Automatische Dokumentation
Versioniert, datiert, jederzeit abrufbar
Kontrollsicher
Alle Nachweise sofort griffbereit